Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Whistleblowing – Meldestelle
Diese Webseite dient dem Schutz von hinweisgebenden Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangen. Die hinweisgebenden Personen sollen vor möglichen Repressalien geschützt werden. Dafür richtet SKOPOS ELEMENTS eine interne Meldestelle ein, bei der unter hoher Achtung der Vertraulichkeit Verstöße gemeldet werden können.
Diese Webseite gibt die Regelungen des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verkürzt wieder.
SKOPOS ELEMENTS nimmt mögliches Fehlverhalten oder Verstöße hinsichtlich des Hinweisgebergesetz sehr ernst. Um unsere Mitarbeitenden, unsere Geschäftspartner und um unser Unternehmen zu schützen, handeln wir gesetzeskonform und halten uns an Regeln und interne Vorgaben.
Sollte jemand das Gefühl haben, dass gegen Gesetze, Auflagen oder Menschen- und Umweltrechte verstoßen wurde, hat er das Recht, dies zu melden.
Nach Erhalt des Hinweises bearbeitet die interne Meldestelle diesen unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der hinweisgebenden Person). Um eine möglichst schnelle Bearbeitung des Hinweises zu ermöglichen, ist es notwendig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist.
Es ist hilfreich bei der Meldung die fünf W-Fragen zu berücksichtigen:
- Wer?
Wer ist betroffen? Um wen geht es? - Was?
Was ist passiert? Eine möglichst genaue Schilderung des Sachverhaltes. - Wann?
Wann war der Vorfall? - Wie?
Wie oft ist es passiert? - Wo?
Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Bitte beachten Sie, dass der Hinweis wohlmöglich von einer fachfremden Person bearbeitet wird, sodass Sie für mögliche Rückfragen bitte bereitstehen müssen. Die Meldungen erfolgen über E-Mail an ein dafür eingerichtetes Postfach. Eine fristgerechte Rückmeldung von der internen Meldestelle erfolgt ebenfalls via E-Mail. Eine anonyme Meldung ist demnach nicht möglich. Die interne Meldestelle ist aber einer besonderen Vertraulichkeit unterworfen und gibt den Verstoß mit Angabe des Hinweisgebers an Dritte nur weiter, wenn der Hinweisgeber einverstanden ist oder/und dies zur Beseitigung des Verstoßes oder des Fehlverhaltens zwingend erforderlich ist.
Welche Verstöße fallen in den Anwendungsbereich?
Verstöße, aus dem beruflichen oder dienstlichen Umfeld, die beispielsweise gegen
- den Arbeitsschutz,
- den Gesundheitsschutz,
- das Mindestlohngesetz
- oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstoßen.
Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsnormen umfasst, die zur Umsetzung europäischer Regelungen getroffen wurden. Beispielhaft zu nennen sind hier folgende Bereiche:
- Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche,
- Vorgaben zum Umweltschutz
- Regelungen des Verbraucherschutzes,
- Regelungen des Datenschutzes,
- Sicherheit in der Informationstechnik,
- Vergaberecht, Korruption und Bestechung
- Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften.